CEO von Microsoft AI betrachtet öffentliche Webinhalte als „Freeware“

Oscar

Der CEO von Microsoft AI ist der Ansicht, dass die im Internet verfügbaren öffentlichen Informationen wie „Freeware“ seien. Viele dieser Daten wurden verwendet, um KI-Modelle zu trainieren. Allerdings sind nicht alle mit dieser Aussage einverstanden. Inhaltsersteller fühlen sich weiterhin durch die potenzielle Verwendung ihrer Arbeit für diesen Zweck beeinträchtigt, ohne dafür eine Vergütung zu erhalten.

Mustafa Suleyman, CEO von Microsoft AI, beantwortete zahlreiche Fragen zur aktuellen Rolle der KI und ihrer Entwicklung. Eines der Themen, das die Menschen in diesem Zusammenhang am meisten beschäftigt, betrifft das Urheberrecht. Derzeit gibt es noch keine klare „KI-Gesetzgebung“, die alle Elemente, Teilnehmer und eine faire Vergütung berücksichtigt. Es gibt viele „Grauzonen“, die sogar Fragen zum ethischen Einsatz von KI aufwerfen können.

CEO von Microsoft AI sagt, öffentlich verfügbare Inhalte im Internet seien „Freeware“

Vor diesem Hintergrund befragte Andrew Ross Sorkin von CNBC Suleyman zu diesem Thema. Sorkin ging auf die Frage des geistigen Eigentums an den Daten ein, die zum Trainieren von KI-Modellen verwendet werden. Dies umfasst alle Inhalte, die im Internet öffentlich verfügbar sind. Genauer gesagt fragte er, wem das geistige Eigentum an diesen Inhalten gehört, wer für die Nutzung des geistigen Eigentums eine Entschädigung erhalten sollte und ob KI-Unternehmen diese Inhalte „gestohlen“ haben.

Darauf antwortete der CEO von Microsoft AI: „Der Gesellschaftsvertrag für diese Inhalte seit den 90er Jahren lautet … faire Nutzung. Jeder kann sie kopieren, damit etwas Neues erschaffen und reproduzieren. Das ist sozusagen Freeware.“ Diese Antwort sorgt bei den Menschen für Kontroversen, insbesondere bei den Inhaltserstellern. Sie halten es für gefährlich, alle öffentlich verfügbaren Inhalte im Internet mit „Freeware“ zu vergleichen. Sie befürchten, dass sich KI-Unternehmen unter dieser Prämisse frei fühlen werden, die Inhalte zu nehmen, wann immer sie wollen.

„Grauzonen“-Fälle sollten vor Gericht verhandelt werden, fordert Suleyman

Suleyman macht deutlich, dass er versucht, die Arten von öffentlich im Internet verfügbaren Inhalten zu unterscheiden. Er erwähnt, dass es eine weitere Kategorie gibt, in der die Urheber ausdrücklich erklären, dass ihre Inhalte nicht ohne Zustimmung verwendet oder genutzt werden dürfen. Suleyman betrachtet diese Fälle als „Grauzone“, die vor Gericht behandelt werden muss. Er erwähnt, dass es auch andere Personen gibt, die diese Art von Inhalten ohne Genehmigung verwendet haben. Die Urheber wissen möglicherweise nicht einmal etwas über die Verwendung der Inhalte, da dies nicht so einfach festzustellen ist.

Da es derzeit keine verbindliche KI-Gesetzgebung gibt, werden Fälle dieser Art gesondert und mit unterschiedlichen Ergebnissen behandelt. Die rechtlichen Grenzen zwischen fairer Nutzung und „Diebstahl“ öffentlich verfügbarer Inhalte sind jedoch beim Trainieren von KI-Diensten noch immer unklar.